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LG Bielefeld, 12.08.2022 - 8 O 341/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- RA Kotz
Waschanlagenschaden durch Fehlbedienung: Wer haftet?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus LG Bielefeld, 12.08.2022 - 8 O 341/20
Soweit die Kosten eines eingeholten Sachverständigengutachtens im Zeitpunkt der Beauftragung aus Sicht eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Person des Geschädigten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i.S.d. § 249 erforderlich sind, hat der Schädiger diese zu tragen (vgl. beispielhaft BGH Urt. v. 26.4.2016, VI ZR 50/15). - BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16
Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung …
Auszug aus LG Bielefeld, 12.08.2022 - 8 O 341/20
Der Richter darf und muss sich vielmehr mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der etwaigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr. s. nur BGH Urt. v. 18.10.2017, VIII ZR 32/16). - BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13
Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am …
Auszug aus LG Bielefeld, 12.08.2022 - 8 O 341/20
Der Begriff "bei dem Betrieb" ist aufgrund des Schutzzwecks des § 7 StVG weit zu fassen (s. nur BGH Urt. v. 21.01.2014, VI ZR 253/13).
- BGH, 26.06.2019 - VIII ZR 95/18
Pauschale Kostenbeträge eines Energieversorgungsunternehmens bei Zahlungsverzug …
Auszug aus LG Bielefeld, 12.08.2022 - 8 O 341/20
Dies ist dem Umstand geschuldet, dass es sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen um ein "Massengeschäft" handelt (BGH Urteil vom 26.06.2019, Az.: VIII ZR 95/18). - BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06
Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen …
Auszug aus LG Bielefeld, 12.08.2022 - 8 O 341/20
Der Schaden ist beim Betrieb entstanden, wenn er durch die dem Kraftfahrzeug typisch innewohnende Gefährlichkeit adäquat verursacht ist, sich die von dem Fahrzeug ausgehenden Gefahren bei seiner Entstehung ausgewirkt haben (BGH Urt. v. 27.11.2007, VI ZR 210/06). - BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus LG Bielefeld, 12.08.2022 - 8 O 341/20
Die Fahrweise oder die Betriebsvorgänge eines Fahrzeugs müssen zum Entstehen des Unfalls beigetragen haben (BGH Urt. .v. 22.10.1968, VI ZR 178/67).